Rechtsprechung
OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- versicherung-recht.de
VHB 92
- anwalt-recht-und-gesetz.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286; VHB 1992 § 5 Nr. 1
Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der Hausratversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Angeblicher Einbruchdiebstahl und unklare Schlüsselverhältnisse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Uhren aus der Wohnung geklaut - Wie ist ein Einbruchdiebstahl zu beweisen?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Hausratversicherung / Nachschlüsseldiebstahl: Ist der vom Vermieter einbehaltene Schlüssel ein richtiger Schlüssel?
- gevestor.de (Kurzinformation)
Der Schlüssel im Mietverhältnis
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Hausratversicherung - Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl
- streifler.de (Entscheidungsanmerkung)
Hausratversicherung: Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.05.2004 - 24 O 298/03
- OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 41
- r+s 2005, 335
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).
Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90
Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl - …
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).
- BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89
Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer - …
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94
Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Dazu gehört beim Einbruchdiebstahl das Vorhandensein von Einbruchspuren, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (BGH r + s 1995, 345). - BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94
Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und …
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205). - BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86
Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205). - OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00
Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im …
Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).
- OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10
Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen …
Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 607; BGH VersR 1991, 297; Senat r+s 2005, 335, dazu Rixecker ZfS 2006, 463; BGH VersR 2005, 1077; KG VersR 2010, 1077;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 5 VHB 2000 Rn 4).Wenn ein Schlüssel einmal ein richtiger ist, so wird er nicht dadurch falsch, dass seine Verwendung nunmehr, etwa infolge Mieter- oder Eigentümerwechsels, nicht mehr berechtigt ist (vgl. Senat r+s 2005, 335; Rixecker ZfS 2006, 464 ).
- LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07
Hausratversicherung - Wohnungsdiebstahl durch Ersatzschlüssel
Der VN hat auch dazu vorzutragen, wie der Vermieter/Hausverwalter/Vormieter mit den Schlüsseln verfahren ist (OLG Köln VersR 2005, 1077/8=NJW-RR 2006, 41 mit Anm. Rixecker in zfs 2006, 464), um auszuschließen dass ein echter Schlüssel verwendet worden ist.