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   OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04   

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https://dejure.org/2005,3340
OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2005,3340)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.05.2005 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2005,3340)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 9 U 109/04 (https://dejure.org/2005,3340)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Angeblicher Einbruchdiebstahl und unklare Schlüsselverhältnisse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Uhren aus der Wohnung geklaut - Wie ist ein Einbruchdiebstahl zu beweisen?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hausratversicherung / Nachschlüsseldiebstahl: Ist der vom Vermieter einbehaltene Schlüssel ein richtiger Schlüssel?

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Der Schlüssel im Mietverhältnis

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hausratversicherung - Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl

  • streifler.de (Entscheidungsanmerkung)

    Hausratversicherung: Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 41
  • r+s 2005, 335
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).

    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90

    Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl -

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer -

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Dazu gehört beim Einbruchdiebstahl das Vorhandensein von Einbruchspuren, wenn nicht ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt (BGH r + s 1995, 345).
  • BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94

    Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).
  • BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86

    Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).
  • OLG Köln, 12.12.2000 - 9 U 53/00

    Entschädigung für einen behaupteten Einbruchdiebstahl in eine Wohnung im

    Auszug aus OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04
    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).
  • OLG Köln, 01.02.2011 - 9 U 125/10

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes einer bedingungsgemäßen

    Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 607; BGH VersR 1991, 297; Senat r+s 2005, 335, dazu Rixecker ZfS 2006, 463; BGH VersR 2005, 1077; KG VersR 2010, 1077; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 5 VHB 2000 Rn 4).

    Wenn ein Schlüssel einmal ein richtiger ist, so wird er nicht dadurch falsch, dass seine Verwendung nunmehr, etwa infolge Mieter- oder Eigentümerwechsels, nicht mehr berechtigt ist (vgl. Senat r+s 2005, 335; Rixecker ZfS 2006, 464 ).

  • LG Dortmund, 05.02.2007 - 2 O 35/07

    Hausratversicherung - Wohnungsdiebstahl durch Ersatzschlüssel

    Der VN hat auch dazu vorzutragen, wie der Vermieter/Hausverwalter/Vormieter mit den Schlüsseln verfahren ist (OLG Köln VersR 2005, 1077/8=NJW-RR 2006, 41 mit Anm. Rixecker in zfs 2006, 464), um auszuschließen dass ein echter Schlüssel verwendet worden ist.
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